SVP Sektion Saanen

Medienmitteilung

AP 2011

04.09.2006

Die SVP des Kantons Bern anerkennt die Bedeutung der bernischen Landwirtschaft. Sie wird sich daher in enger Zusammenarbeit mit der LOBAG mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die künftige Landwirtschaftspolitik auf die Bedürfnisse der bäuerlichen Betriebe ausgerichtet wird. Sie fordert insbesondere eine Korrektur der bundesrätlichen Vorlage zur AP 2011, aber auch eine praxisorientierte Berücksichtigung der Interessen der Schweizer Bauern in den Bereichen Energie, Wirtschaft, Steuern sowie im Tier- und Umweltschutz.

Bern ist mit 91’940 Hektaren landwirtschaftlichen Nutzfläche der grösste Agrarkanton der Schweiz. Heute gibt es im Kanton Bern rund 13’000 Landwirtschaftsbetriebe mit einer durchschnittlichen Grösse von 20 Hektaren. Mehr als 50% der bernischen Bauernbetriebe befinden sich in der Bergzone. Die 13’000 Landwirtschaftsbetriebe teilen sich auf in 9’900 Haupterwerbs- und in 3’100 Nebenerwerbsbetriebe. Zurzeit arbeiten 43’000 Personen in der bernischen Landwirtschaft. Auf jeden Arbeitsplatz kommen zwei in den vor- und nachgelagerten Bereichen.

Die SVP des Kantons Bern und die LOBAG fordern:
  • Keine übereilten Anpassungen an die WTO
  • Eine Korrektur der AP 2011, das heisst:
    • Weiterführen der Marktstützungsmassnahmen
    • Kein weiterer Abbau der Verkäsungszulage
    • Kein Übergang von Schwellenwerten zu Fixzöllen
    • Gewerbegrenze nur auf 1.0 SAK (Standardarbeitskraft) erhöhen
  • Massnahmen zur Kostensenkung in der Produktion:
    • Die Zulassung von Parallelimporten.
    • Harmonisierung technische Vorschriften und Vereinfachung der Zulassungsverfahren von Produktionsmitteln
    • Keine zusätzliche steuerliche Belastung von Energieträgern .
    • Abbau unnötiger Kontrollen und Verzicht auf kurzfristige Änderungen der Vorschriften
  • Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Produkte :
    • Keine Zulassung von ausländischen Tiertransporten durch die Schweiz.
    • Kein weiterer Druck in Richtung immer grösser und immer intensiver.
    • Eine Ausgestaltung der Vorschriften über Deklaration und Label im Interesse der Schweizer Produkte .

Die Bedeutung der bernischen Landwirtschaft
Bern ist mit 91’940 Hektaren landwirtschaftlichen Nutzfläche der grösste Agrarkanton der Schweiz. Es gibt heute im Kanton Bern rund 13’000 Landwirtschaftsbetriebe mit einer durchschnittlichen Grösse von 20 Hektaren. Mehr als 50% der bernischen Bauernbetriebe befinden sich in der Bergzone. Die 13’000 Landwirtschaftsbetriebe teilen sich auf in 9’900 Haupterwerbs- und in 3’100 Nebenerwerbsbetriebe. Zurzeit arbeiten 43’000 Personen in der bernischen Landwirtschaft. Auf jeden Arbeitsplatz kommen zwei in den vor- und nachgelagerten Bereichen.

Die Aufgaben der Landwirtschaft sind in der Bundesverfassung verankert. In Art. 104 BV besagt, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, der dezentralen Besiedlung des Landes sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft zu leisten hat. Bei der Erfüllung dieses Verfassungsauftrages nimmt die bernischen Landwirtschaft eine wichtige Stellung ein. Deshalb ist die Landwirtschaft im Allgemeinen und die bernische Landwirtschaft im Besonderen für die SVP des Kantons Bern wichtig. Die bernische SVP wird deshalb auch in Zukunft eine aktive Politik zu Gunsten einer starken Landwirtschaft betreiben.

Mit der AP 2011, aber auch weiteren Weichenstellungen, die der Bundesrat vornehmen will, wird das Überleben vieler Bauernbetriebe gefährdet. Ein Beispiel ist der jüngste Vorschlag in der neuen Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV), Tiertransporte durch die Schweiz künftig zuzulassen. Damit erhöht sich die Seuchengefahr für die Schweizerischen Tierbestände massiv. Ein weiteres Beispiel ist die Erhöhung der LSVA und andere geplante neue Belastungen wie die CO2-Abgabe. In einer Art vorauseilendem Gehorsam sollen zudem die Marktstützungen immer weiter abgebaut werden, auch wenn derzeit noch kein Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig will der Bundesrat will im bäuerlichen Bodenrecht den rechtlichen Schutz eines Landwirtschaftsbetriebes als Betriebseinheit nur noch gewähren, wenn auf dem Hof mindesten 1,25 Standardarbeitskräfte beschäftigt sind. Der Druck in Richtung grössere Betriebe werden nicht nur die Bauern, sondern auch die Konsumenten zu bezahlen haben, wenn die traditionelle gesunde Schweizerische Produktion zu Gunsten einer intensiveren Nutzung auf der Strecke bleibt. Wenn gleichzeitig noch die Auflagen und damit die Kontrollen und die Bürokratie ausgebaut werden, wird die Mehrzahl der Bauernfamilien auf der Strecke bleiben. Was dies im Kanton Bern heisst, ist klar: Ein wesentlicher Bereich unseres Kantons mit all seinen vor- und nachgelagerten Wirtschaftszweigen wird gefährdet, was die gesamte Wirtschaft des Kantons zu spüren bekommen wird. Und dies in einer Situation, in der der Kanton mehr denn je alle positiven Kräfte für mehr Wachstum brauchen würde.

Die SVP fordert von Bund und auch vom Kanton, die notwendigen Korrekturen in den die Bauern betreffenden gesetzlichen Grundlagen vorzunehmen. Bei der Raumplanung,bäuerliches Bodenrecht, Landwirtschaftsgesetzgebung und die Regelung der Tierhaltung und der Tiertransporte, aber auch die Energie- und Steuerpolitik sind die Bedürfnisse des wichtigen Wirtschaftszweigs Landwirtschaft zu berücksichtigen. Auf voreilige Anpassungen an mögliche spätere internationale Abkommen im Rahmen der WTO oder bilateraler Verträge ist zu verzichten. Die SVP des Kantons Bern setzt hier einen wesentlichen Akzent in der Politik der kommenden Monate.

Rudolf Joder, Nationalrat und Parteipräsident SVP Kanton Bern
 

Marktstützung: zentrales Element des bäuerlichen Einkommens
Die wirtschaftliche Situation ist in der Landwirtschaft bereits sehr angespannt. Die AP 2011 soll grundsätzlich dafür sorgen, dass die Schweizerische Landwirtschaft gestärkt in die Zukunft geht. Dies ist aber nicht gewährleistet, wenn die Marktstützungen derart abgebaut werden, wie dies vorgesehen ist. Während die Konsumentenpreise steigen und die Produktionskosten kaum fallen, sinkt der Preis, den die Bauern für ihre Produkte erhalten, kontinuierlich, wie die Zahlenerhebungen klar zeigen. Um diesen Einkommensverlust auszugleichen, sind verschiedene Massnahmen zu ergreifen. Eine wesentliche Massnahme ist die Beibehaltung der Marktstützung im bisherigen Umfang.

Für die AP 2011 sind deshalb finanzielle Mittel auf dem Niveau des ursprünglich gesprochenen Betrages 2004 bis 2007 in der Höhe von 14 Mrd. Franken zu gewähren. Der Anteil der Ausgaben für die Landwirtschaft an den Gesamtausgaben des Bundes ist in den vergangenen Jahren stark gesunken und betrug im Jahr 2004 noch rund 7.6%. Die bestehenden Marktstützungsmassnahmen sind grundsätzlich weiterzuführen. Diese Instrumente haben sich in den vergangen Jahren bewährt.

Beispiel Verkäsungszulage
Im Kanton Bern wird ein grosser Teil der Milch zu Käse verarbeitet. Das heisst, diese Senkung der Verkäsungszulage hätte eine einschneidende Wirkung auf die Berner Milchproduzenten. Die Verkäsungszulage ist notwendig, um ein Gleichgewicht bei den Preisen zwischen zu Käse verarbeiteter und der übrigen Milch aufrechterhalten zu können. Heute gibt es eine Zulage von 19 Rappen pro kg Milch, welche für die Käseproduktion gebraucht wird. Der Vorschlag des Bundesrates will dies auf 10 Rappen pro kg Milch senken. Mindestens 15 Rappen Verkäsungszulage pro kg Milch ist aus Sicht der Bauern zu gewährleisten.

Beispiel Kartoffel
Durch die grossen Ernte- und Qualitätsschwankungen bei den Kartoffeln sind die Marktstützungsmassnahmen sehr wichtig. Bei grossen Mengen kann durch Abräumaktionen der Preis stabil gehalten werden. Ebenfalls fördern diese Marktstützungen bei den Kartoffeln durch die Auslesemöglichkeit die Qualität, welches sicher im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten ist.

Effekt der Marktstützung
Die Marktstützungen haben einen sehr grossen positiven Effekt auf die Einkommen der Bauernfamilien. Denn aus einem Franken Marktstützung resultieren rund zwei Franken Einkommen bei der Landwirtschaft. Von Seiten der WTO besteht heute kein Zwang für einen tief greifenden und raschen Abbau der heutigen Marktstützungsmittel. Die heute effektiv gewährte Marktstützung ist bereits wesentlich tiefer als von Seiten der WTO zulässig wäre.
Walter Balmer, Präsident LOBAG
 

Grösser ist nicht immer besser
Bei der Vernehmlassung zur AP 2011 sprachen sich alle Regionen des Kantons Bern für eine Beibehaltung der Gewerbegrenze von heute 0.75 SAK aus. Dennoch fordert das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) heute 1.25 SAK. Dies würde sich für den Kanton Bern fatal auswirken, würden doch ca. 50% der Landwirtschaftsbetriebe ihren Status als Gewerbe verlieren. Die Gewerbeanerkennung ist sehr bedeutungsvoll, dient sie doch als Referenzgrösse in verschiedenen Gesetzen wie zum Beispiel:
  • Im Bodenrecht und Pachtrecht
  • Im Steuerrecht
  • In der Raumplanung
Eine Übernahme eines Hofes zum Ertragswert wäre nicht mehr möglich und würde die dezentrale Besiedelung gefährden.

In der Vergangenheit haben gerade kleinere und Nebenerwerbsbetriebe bewiesen, dass grösser nicht immer besser sein muss. 50% bis 80% des Betriebserfolges sind sowieso auf die Fähigkeiten des Betriebsleiterpaares zurückzuführen, das zeigen auch Buchhaltungszahlen. Wir sind in Zukunft auf gut ausgebildete Bäuerinnen und Bauern angewiesen, die bereit sind, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen die Bevölkerung mit gesunden Nahrungsmitteln zu versorgen. Gemäss Claus Schwab (WEF Davos) zeichnet sich bereits in 5 bis 10 Jahren eine Lebensmittelknappheit ab, Umweltkatastrophen lassen grüssen.

Zu bedenken gilt es auch, dass bei den ausgewiesenen Einkommen eines Landwirtschaftsbetriebes immer eine ganze Familie mitarbeitet, deshalb fordern wir auch eine bessere Bemessung der Arbeit mit Einbezug der Paralandwirtschaft.

Wir brauchen im Kanton Bern eine produzierende Landwirtschaft. Der Strukturwandel ist bereits heute mit 2% bis 3% pro Jahr sehr hoch und bedarf keiner zusätzlicher Beschleunigung durch die AP 2011 und die gewünschte Bodenmobilität wird sich mit solchen Massnahmen nicht verwirklichen lassen.

Wer die Landwirtschaft als wertschöpfungsschwache Branche bezeichnet, vergisst die volkswirtschaftliche Bedeutung. Fliesst doch ein grosser Teil unser Direktzahlungen ins Gewerbe. Im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich übernehmen wir Bauernfamilien Aufgaben die unbezahlbar sind. Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft sind in der übrigen Wirtschaft sehr geschätzt und speziell im Berner Oberland funktioniert die Zusammenarbeit Landwirtschaft, Tourismus und Gewerbe bestens.

Wir Bauernfamilien erwarten, dass sich die eidgenössischen Parlamentarierinnen zur Bedeutung einer gut funktionierenden Schweizer Landwirtschaft bekennen und bei der AP 2011 optimale Rahmenbedingungen für uns schaffen. Wir sind dabei bereit zu einem Kompromiss und bieten Hand für eine maximale Erhöhung auf 1.0 SAK. Damit leisten wir unseren Beitrag und hoffen umgekehrt auf denjenigen der Gesetzgeber im eidgenössischen Parlament zu Gunsten eines nicht weiter sinkenden Einkommens unserer Familien. Elisabeth Schwarz, Grossrätin SVP und Vizepräsidentin LOBAG
 

Für eine starke Berner Landwirtschaft
 
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