SVP Sektion Saanen

Medienmitteilung

SVP fordert im Interesse der Demokratie Anpassung der rechtlichen Grundlagen

19.08.2011

Die SVP Kanton Bern ist überzeugt, dass das Komitee für den Volksvorschlag auch die zweite Abstimmung gewinnt, aber der Entscheid, im ganzen Kanton noch einmal über die Motorfahrzeugsteuer abzustimmen, ist inakzeptabel und erschüttert unsere Demokratie. Die SVP Kanton Bern wehrt sich entschieden dagegen, dass unsere Demokratie immer mehr ausgehöhlt und dadurch das Vertrauen in unseren Staat erschüttert wird. Sie wird zum einen beim Bundesgericht gegen den Entscheid des Regierungsrates, die Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer zu wiederholen, Beschwerde einlegen. Zum anderen wird sie auf politischem Wege im eidgenössischen Parlament dafür sorgen, dass die Rechtsgrundlagen so formuliert werden, dass Nachzählungen nicht mehr ohne Grund veranlasst werden können.

Bei der Abstimmung vom 13. Februar über die Senkung der Motorfahrzeugsteuer gab es keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten. Dennoch entschied der Regierungsrat, es sei im ganzen Kanton noch einmal abzustimmen, da der Entscheid des Verwaltungsgerichts für eine Nachzählung nicht umgesetzt werden kann. Das Verwaltungsgericht hatte aber allein deshalb entschieden, es sei noch einmal nachzuzählen, weil das Resultat knapp war. Das Verwaltungsgericht bezog sich dabei auf einen entsprechenden Entscheid des Bundesgerichtes. Der knappe Entscheid führt nun also dazu, dass die ganze Diskussion über die Motorfahrzeugsteuer neu aufgerollt wird. Die SVP Kanton Bern ist überzeugt, dass das Komitee für den Volksvorschlag auch die zweite Abstimmung gewinnt, aber das Vorgehen ist nicht korrekt und erschüttert unsere Demokratie.

Die Kritik der SVP Kanton Bern richtet sich nicht nur gegen den Entscheid des Regierungsrates und des Verwaltungsgerichtes. Die Kritik wendet gegen den unverhältnismässigen Regierungs­ratsentscheid, im ganzen Kanton neu abzustimmen anstatt nur in den Gemeinden, in welchem die Zettel nicht mehr vorhanden sind. Die Kritik wendet sich aber auch gegen die Praxisänderung des Bundesgerichtes aus dem Jahr 2009. Früher hat das Bundesgericht die Nachzählung einer Abstimmung nur erlaubt, wenn Anzeichen wegen Unregelmässigkeiten bestanden. Neu ermöglicht das Bundesgericht ein Nachzählen allein und einzig auf Grund eines knappen Abstimmungsresultats. Dieser Entscheid ist falsch und muss korrigiert werden.

Das Bundesgericht sagt nicht, wann eine Abstimmung knapp ist. Damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. In der Rechtsordnung des Kantons Bern ist ein Nachzählen allein wegen eines knappen Resultats explizit nicht vorgesehen. Im Weiteren stellen sich verschiedene Fragen:

– Was passiert, wenn das Resultat der zweiten Zählung noch knapper ausfällt? Welches Resultat gilt dann?

– Wie ist die Situation bei Wahlen zu beurteilen? Gilt das gleiche Verfahren auch bei Wahlen?

Die SVP wird mit einer Parlamentarischen Initiative auf eidgenössischer Ebene verlangen, dass die rechtlichen Grundlagen so anzupassen sind, dass in Zukunft Nachzählungen bei Abstimmungen und Wahlen nur möglich sind, wenn begründete Anzeichen auf Unregelmässigkeiten bestehen.

Besonders stossend ist auch, dass das neue Recht der Motorfahrzeugsteuer frühestens per 1.1.2013 in Kraft gesetzt werden soll, weil der Regierungsrat die Abstimmung erst nächstes Jahr durchführen will. So wird die Bernische Bevölkerung ein Jahr länger 120 Millionen Franken zu viel Steuern bezahlen. Die Abstimmung könnte ohne Weiteres dieses Jahr durchgeführt werden, damit das Gesetz und damit die Steuersenkungen wie in der Vorlage festgehalten am 1. Januar 2012 in Kraft treten könnten. Es stellt sich unweigerlich die Frage, ob die Regierung das Inkrafttreten überhaupt verzögern kann, denn dies war Gegenstand des Beschlusses.

Hannes Flückiger ist als einfacher Initiant und Bürger nun auf Grund des Entscheides der Regierung damit konfrontiert, erneut eine Kampagne führen zu müssen. Die Kosten sind gross, der Aufwand ebenso. Er wird eine entsprechende Schadenersatzforderung für die Aufwendungen und Kosten der neu angeordneten Abstimmung deponieren. Das Komitee sieht sich keiner Schuld bewusst, dass eine ordentliche 100% Nachzählung nicht mehr durchgeführt werden kann.

Das Komitee fordert zwingend, dass die neue Abstimmung bereits im November 2011 durchgeführt wird. Die SVP wird das Komitee in jedem Fall im Abstimmungskampf klar und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.

Das Komitee unter der Leitung von Flückiger fordert aber auch die vom Verwaltungsgericht angeordnete Nachzählung. Es darf nicht sein, dass durch die fehlenden Abstimmungsunterlagen die Nachzählung nun nicht durchgeführt wird. Die fehlenden 18’095 Stimmen machen lediglich 5,14% aller abgegebenen Stimmen aus (Total 351’929 Stimmen). Es kann somit bei 95% der Stimmen eine Nachzählung durchgeführt werden.

Nur eine Nachzählung bei den vorhandenen 95% der Stimmen kann Aufschluss geben, ob das knapp erzielte Wahlresultat den in der Rechtssprechung des Bundesgerichts geforderten Willen des Volks unverfälscht und zuverlässig zum Ausdruck bringen kann. Das Vorgehen des Regierungsrates ist inakzeptabel, da die geforderte Nachzählung des Verwaltungsgerichtes einfach unter den Tisch gewischt wird. Das Komitee will nun wissen, was die Nachzählung erbracht hätte!

Auch aus finanzpolitischer Sicht ist das Vorgehen des Regierungsrates inakzeptabel. Für Finanzpolitiker und Grossrat Andreas Blank ist klar, dass die Regierung darauf abzielt, weiterhin von Strassenverkehrssteuern zu Gunsten der Kantonskasse zu profitieren, obwohl die Motorfahrzeugsteuern da sind, um die Kosten für die Verkehrsinfrastruktur zu decken. Jahr für Jahr gibt die Regierung mehr aus, verzichtet notabene dabei auf dringende Verkehrsprojekte wie den Autobahnzubringer Oberaargau und nutzt die Mittel aus der Motorfahrzeugsteuer zweckfremd. Sie geht nun so weit, dass sie sogar die Kosten und den Aufwand für eine neue Abstimmung nicht scheut, um Geld in der Kasse zu halten. Denn sie profitiert nun davon, dass die Steuersenkung erst ein Jahr später in Kraft tritt.

Die SVP und das Komitee werden nun folgende Schritte einleiten:

– Die SVP wird bei Bundesgericht Beschwerde gegen den Regierungsrats­beschluss einreichen. Im ganzen Kanton abzustimmen ist unverhältnismässig und erst im nächsten Jahr abzustimmen ist zu spät.

– Nationalrat Rudolf Joder wird eine parlamentarische Initiative einreichen mit dem Ziel, den Weg, welche die Rechtssprechung eingeschlagen hat, zu korrigieren und festzulegen, dass in Zukunft Nachzählungen bei Abstimmungen und Wahlen nur möglich sind, wenn begründete Anzeichen auf Unregelmässigkeiten bestehen.

– Das Komitee wird eine Eingabe machen, dass die Nachzählung in jenen Gemeinden, in welchen das möglich ist, auszuführen ist.

– Das Komitee wird eine Schadenersatzklage für die entstandenen Unkosten einreichen.

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