SVP Sektion Saanen

Medienmitteilung

Zum Entwurf für ein neues Musikschulgesetz: Keine zusätzlichen Kosten und Pflichten

07.06.2010

Die SVP Kanton Bern vertritt die Auffassung, dass sich die heutigen Regelung und die aktuelle Praxis im Allgemeinen gut bewährt haben und kein grundlegender Handlungsbedarf besteht. Weder der Kanton Bern noch die Gemeinden können sich auf Grund ihrer Ressourcen leisten, die staatlichen Aufgaben und Verpflichtungen weiter auszubauen. Vielmehr wäre es nötig, mehr zu priorisieren und dafür Sorge zu tragen, dass weniger anstatt mehr geregelt wird.

Die SVP Kanton Bern ist der Meinung, dass kein grundlegender Handlungsbedarf bei der gesetzlichen Regelung für die Musikschulen besteht. Wenn es dem Regierungsrat jedoch ein Anliegen ist, die gesetzlichen Grundlagen neu zu ordnen und die Bestimmungen im Kulturförderungsgesetz (KFG) sowie das Dekret über die Musikschulen (MSD) abzulösen, dürfen daraus auf keinen Fall Mehrbelastungen für den kantonalen Finanzhaushalt entstehen. Eine Ausdehnung des Tätigkeitsfeldes der Musikschulen, zusätzliche Kosten sowie neue Pflichten für die Gemeinden lehnt die SVP Kanton Bern in jedem Fall entschieden ab.

Es kann zudem nicht Ziel sein, mit einer neuen Gesetzesgrundlage den Musikschulunterricht näher an die Schule anzubinden und damit eine Konkurrenzsituation zum Schulunterricht zu schaffen. An der Grundidee der Musikschulen und deren Unterstützung als kulturfördernde Massnahme ist festzuhalten. In diesem Sinne erwartet die SVP Kanton Bern, dass die Regierung bei der Vorlage zu Handen des Grossen Rates auf die Ausdehnung der Aufgaben und Kosten rund um die Musikschulen verzichtet und eine entschlackte Vorlage präsentieren wird, die sich an der bestehenden Regelung orientiert.

Die Vernehmlassungsantwort finden Sie hier.

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