SVP Sektion Saanen

Parteiversammlung 5. September 2017

13.10.2017

SVP berät Gemeindeversammlungsgeschäfte und eidgenössische Vorlagen

Am 5. September 2017 hat die Parteiversammlung der SVP im Hotel Alphorn in Gstaad die drei Gemeindeversammlungsgeschäfte beraten, die am kommenden Freitag, 15. September 2017 den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Gemeinde Saanen unterbreitet werden. Für einigen Diskussionsstoff sorgten sodann auch die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen, über die das Schweizer Stimmvolk am 24. September 2017 an der Urne befinden wird.

Geschäfte der Gemeindeversammlung

Einlässlich erläutert wurde vorab das aufgrund des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 31. März 2017 unter Einbezug der Anspruchs- und Interessengruppen überarbeitete Parkplatzbewirtschaftungsreglement mit zugehörigem Anhang. Die wesentlichste Änderung gegenüber der den Stimmbürgern damals unterbreiteten Version besteht darin, dass die gemeindeeigenen Parkplätze in Saanenmöser und Schönried ausschliesslich in der Wintersaison bewirtschaftet werden sollen. Die Arbeitsgruppe war zum Schluss gekommen, in diesen beiden Bäuerten bestehe während der Sommermonate anders als etwa in Gstaad oder Saanen kein Parkplatzproblem. Eine ganzjährige Bewirtschaftung rechtfertige sich daher nicht. Dieses Traktandum gab zu keinerlei Diskussionen Anlass und wurde von den anwesenden Parteimitgliedern ohne Gegenstimme zur Annahme empfohlen.

Ebenfalls diskussionslos wurden die Änderung des Gestaltungsplans Nr. 4 mit Sonderbauvorschriften betreffend das Hotel Palace (Erweiterung Personalgebäude „Marmite“) sowie die Genehmigung des Investitionskredits und der Grundeigentümerbeiträge betreffend die Überbauungsordnung Hugelimatt- und Sonnenstrasse zur Annahme empfohlen.

Eidgenössische Volksabstimmung vom 24. September 2017

Für angeregte Diskussionen sorgten an der Parteiversammlung diesmal primär die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen. Der Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit bietet zwar einiges an Interpretationsspielraum, v.a. was die grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen anbelangt. Die Parteimitglieder waren sich jedoch darin einig, dass die Annahme dieses Beschlusses auch für die im Saanenland ansässigen Landwirte insgesamt vorteilhafte Auswirkungen zeitigt und fassten daher ohne Gegenstimme die Ja-Parole zu dieser Vorlage.

Ebenso deutlich fiel die doppelte Nein-Parole zum Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie zum Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 aus. Allen Parteimitgliedern ist bewusst, dass sich die AHV unter Einbezug der heute verfügbaren zukunftsgerichteten Modellrechnungen in einer prekären Situation befindet. Die dem Stimmvolk nun zur Abstimmung unterbreitete kombinierte Vorlage ist allerdings nach Dafürhalten der SVP Sektion Saanen eine überaus unausgewogene Lösung. Die aktuellen Rentner profitieren von keinerlei Rentenerhöhung, die aktuell über 45-jährigen Arbeitnehmer, denen eine Rentenerhöhung von monatlich CHF 70.00 in Aussicht gestellt wird, müssen sich diese hart verdienen. Die Vorlage sieht nämlich vor, dass der Mindestumwandlungssatz der beruflichen Vorsorge deutlich gesenkt wird, während gleichzeitig die versicherte Lohnsumme ansteigt. Das wiederum führt unweigerlich dazu, dass sowohl die Arbeitnehmer, wie auch die Arbeitgeber höhere Sozialabgaben leisten müssen. Die junge Generation sodann profitiert von der vorgeschlagenen Reform erst recht nicht. Zudem floss bisher ein Teil der erhobenen Mehrwertsteuer in die ebenfalls schwer angeschlagene IV, was mit dem Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV nun aufgehoben werden soll. Die AHV würde also mitunter auf Kosten der IV saniert, womit zwangsläufige weitere sozialpolitische Probleme entstehen. Mit einem doppelten Nein wird hingegen das Feld für eine tragbare Reform neu geöffnet.

Karina Eggermann

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