SVP Sektion Saanen

Selbstbestimmungsinitiative – Abstimmung 25.11.2018

14.10.2018

Liebe SVP-Angehörige und Besucher unserer Homepage,

am 25. November 2018 wird die Berner Stimmbevölkerung über drei nationale und zwei kantonale Vorlagen abstimmen. Keine dieser fünf Vorlagen ist bedeutungslos. Doch eine davon sticht aufgrund ihrer immensen Tragweite aus den Abstimmungsvorlagen massgeblich hervor, weil sie den Kern des Instituts „Abstimmung“ in sich selbst betrifft: Die so genannte „Selbstbestimmungsinitiative“.

Die SVP Sektion Saanen und die FDP Saanenland nehmen diesen Umstand zum Anlass, Sie alle ganz herzlich zu einer Podiumsdiskussion betreffend die Selbstbestimmungsinitiative einzuladen. Sie wird am Donnerstag, 1. November 2018 um 20:00 Uhr im Hotel Landhaus Saanen stattfinden und eine rege Teilnahme, aktiv mittels kritischer Fragen oder auch passiv zwecks innerlicher Meinungsbildung oder -bestärkung, ist hoch erwünscht.

An dieser Stelle sei kurz in Erinnerung gerufen, worum es bei der Selbstbestimmungsinitiative überhaupt geht:

Die Geschicke der Schweizerischen Eidgenossenschaft werden seit jeher aufgrund eines in dieser Ausprägung weltweit einzigartigen direktdemokratischen Verfahrens gelenkt. Dies widerspiegelt sich auch im nächsten bevorstehenden Abstimmungssonntag vom 25. November 2018. Jede einzelne stimmberechtigte Schweizer Bürgerin und jeder einzelne stimmberechtigte Schweizer Bürger darf wichtige politische Entscheidungen durch eine Volksinitiative auslösen, durch eine Volksabstimmung mitfällen und durch sein Bürgerrecht mittragen.

Die jüngere Vergangenheit hat jedoch auch immer wieder gezeigt, dass sich das Parlament und die Regierung bisweilen schwer tun, den an der Urne direktdemokratisch ausgedrückten Volkswillen zu respektieren und den Initiativtext entsprechend umzusetzen. Als Hinderungsgründe für eine volkswillensgetreue Umsetzung wurden jeweils die bindenden internationalen Staatsverträge aufgeführt, die dem Volk aufgrund der Kompetenz des Bundesrates in den meisten Fällen nicht zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Diesen internationalen Staatsverträgen wurde daher faktisch zunehmend eine Vorrangstellung gegenüber der Schweizerischen Bundesverfassung eingeräumt. Das führt immer häufiger dazu, dass die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zwar an der Urne einen direkten Einfluss auf ihre eigene innerstaatlich geltende Bundesverfassung nehmen können, der Inhalt dieser Bundesverfassung jedoch durch die bindenden internationalen Staatsverträge wieder neutralisiert und ausgehebelt wird. Mitunter muss die Schweizerische Gesetzgebung dann teilweise sogar entgegen dem Wortlaut der vom Volk beschlossenen Bundesverfassung angepasst werden, um staatsvertragskonform zu werden.

Das Anliegen der Selbstbestimmungsinitiative ist es nun, diesen Widerspruch zwischen internationalen Staatsverträgen und vom souveränen Schweizer Stimmvolk beschlossener Bundesverfassung ein für alle Mal zu beseitigen, indem der Bundesverfassung der Vorrang gegenüber internationalen Staatsverträgen eingeräumt wird. Tritt ein Konflikt zwischen der Bundesverfassung und einem bestehenden oder auch neu abzuschliessenden Staatsvertrag auf, so soll der Bundesverfassung der Vorrang zukommen. Der Staatsvertrag ist so auszuhandeln, dass er verfassungskonform wird. Sofern keine Einigung erzielt werden kann, ist er aufzukünden resp. nicht abzuschliessen. Die Anpassung zwischen internationalem Staatsvertrag und Schweizerischem Recht soll also nicht mehr zu Lasten der eidgenössischen Gesetzgebung erfolgen, sondern quasi an der Wurzel des Widerspruchs, innerhalb des internationalen Staatsvertrages selber, beseitigt werden.

Von diesen Anpassungen unberührt sind die zwingenden Menschenrechte wie etwa das Verbot von Folter, der Anspruch auf ein faires Verfahren vor Behörden und Gerichten sowie der Anspruch auf freien Zugang zu den Medien. Würde das Volk eines Tages entgegen der humanitären Tradition der Schweiz an der Urne bestimmen, dass eines dieser zwingenden Menschenrechte keine Geltung mehr haben solle, so würde hier das internationale Recht der Bundesverfassung vorgehen.

Die Meinungen zur Selbstbestimmungsinitiative gehen auseinander, nicht zuletzt auch mit Blick auf die bilateralen Verträge, welche die Schweiz bis anhin mit der EU unterhält. Ob die Befürchtungen von Bundesrat und Parlament begründet sind und welche Chancen sich die Initianten und Befürworter erhoffen, wird anlässlich der Podiumsdiskussion eingehend thematisiert werden. Nutzen Sie diesen Anlass, um sich Ihre eigene, persönliche und selbstbestimmte Meinung zu bilden. Das Abstimmungsergebnis am 25. November 2018 wird in jedem Fall wegweisend für die politische Zukunft der Schweizerischen Eidgenossenschaft sein. Sich gut über diese Vorlage zu informieren, lohnt sich somit in jedem Fall!

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